Schulstart der 4. Klassen am 7. Mai

Liebe Eltern,

ich hoffe, es geht Ihnen und Ihren Familien gut. Alle warten auf Neuigkeiten bezüglich des durch die Landesregierung geplanten Schulstarts. Nach der Klarstellung der 17. Schulmail vom gestrigen Abend, sollen die Viertklässler am 7. und am 8. Mai 2020 wieder zur Schule kommen.
Wir freuen uns, Ihre Kinder endlich wieder in der Schule begrüßen zu können. Wie der Präsenzunterricht ab dem 11. Mai 2020 weitergehen wird, werde ich Ihnen so schnell wie möglich mitteilen.
Um Ihnen und Ihren Kindern schon jetzt einen Einblick in den Schulalltag zu geben, möchte ich besonders den Eltern und den Schülerinnen und Schülern des 4. Jahrgangs vorab Informationen zum veränderten Schulalltag geben.

Es ist  ab dem 7. Mai 2020 einiges anders als gewohnt. Die Veränderungen haben wir für Sie/ für euch auf Fotos festgehalten.

Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, sind von uns die folgenden Regeln und Abläufe erarbeitet worden:

1. Jede Klasse wurde in zwei Gruppen eingeteilt und hat zu unterschiedlichen Zeiten Unterricht:

1. Gruppe - Klassen 4 a b, c:    Unterricht von 8.00 – 10.45 Uhr

2. Gruppe -  Klassen 4 a b, c:   Unterricht von 10.00 – 12.35 Uhr

Die Gruppeneinteilung erfahren Sie über Ihre Klassenleitung. Es ist leider nicht möglich, dass alle Kinder von ihrer Klassenlehrerin unterrichtet werden. Der Unterricht ist für alle Gruppen von den Klassenleitungen geplant. Diese stehen im regelmäßigen Austausch mit den eingesetzten Lehrkräften. Ein Gruppenwechsel ist bis auf weiteres nicht möglich.

2. Der Unterricht beginnt für alle Gruppen mit einem offenen Anfang. Dies bedeutet, dass alle Kinder ohne Wartezeit auf dem Schulhof direkt ins Gebäude geleitet werden. Die Kinder der Gruppe 1 gehen in der Zeit von 7.45 Uhr bis 8.00 Uhr (nicht früher) direkt in den jeweiligen Klassenraum. Für die Kinder der Gruppe 2 liegt der Zeitraum von 9.45 Uhr bis 10.00 Uhr (nicht früher). Die Kinder werden von der jeweiligen Lehrkraft im Klassenraum erwartet.

3. Die Hygienemaßnahmen und das Einhalten der Regeln für den besonderen Unterricht zur Coronazeit werden mit den Kindern besprochen und eingeübt. Jedes Kind muss die Vorschriften einhalten. Bei Nichteinhalten ist eine Beschulung nicht möglich und Sie müssen dann damit rechnen, dass Kinder bei Regelverstößen abgeholt werden müssen.

Folgende Regeln sollten Sie auch schon vorab mit Ihren Kindern besprechen:

  • Auf dem Schulhof, im Gebäude sowie im Klassenraum muss der Abstand von mindestens 1,5m eingehalten werden. Auch Fahrräder und Roller müssen in diesem Abstand abgestellt werden (Markierungen sind angebracht). Jeder Schüler hat den Anweisungen jedes Lehrers Folge zu leisten!
  • Die Kinder betreten einzeln den Klassenraum, gehen zu ihrem zugewiesenen Platz, stellen den Tornister unter ihren Tisch, hängen die Jacke über den eigenen Stuhl, lassen ihre Schuhe an. Dann gehen sie sich die Hände waschen und setzen sich anschließend direkt auf ihren Platz. Dies wird durch die Lehrkraft geregelt.
  • Die Pausen finden in den Kleingruppen zeitlich und räumlich versetzt statt.
  • Jeder Gruppe sind bestimmte Toilettenräume zugewiesen, damit die Kinder sich nicht im Schulgebäude begegnen. Maximal ein Kind einer Gruppe darf die Toilette während des Unterrichts aufsuchen. Jedoch sollten Toilettengänge während der Unterrichtszeit vermieden werden.
  • Da wir zur Stoßlüftung angehalten werden, sollten Sie auf entsprechende Bekleidung achten (Zwiebellook).

4. Alle Materialien (Bücher, Hefte, Mappen), die bereits Zuhause genutzt wurden, müssen am 7.Mai mit in die Schule gebracht werden. Individuelle Ablagen sind vorgesehen. Das Ausleihen von Material (Radiergummi, Stifte usw.) untereinander ist aus Hygienegründen untersagt.

5. Der Unterricht wird vorrangig in den Kernfächern erteilt.

6. Nur symptomfreie Kinder dürfen das Schulgelände betreten und unterrichtet werden.
Kinder mit folgenden Symptomen dürfen von Ihnen nicht zur Schule geschickt werden:

  • Rachenschmerzen
  • Husten, Fieber, Schnupfen
  • Sonstige Symptome einer Atemwegserkrankung
  • Allgemeine Abgeschlagenheit
  • Muskelschmerzen, Kopfschmerzen, Bauchschmerzen
  • Übelkeit, Erbrechen, Durchfall
  • Die Kombination Fieber/Husten sind statistisch die häufigsten Symptome!

7. Kinder, die einer Risikogruppe angehören, dürfen mit ärztlichem Attest vom Präsenzunterricht befreit werden. Sie werden wie bisher auf Distanz „beschult“. Bitte teilen Sie Ihrer Klassenleitung umgehend (Tel./SMS/Email) mit, ob dies auf Ihr Kind zutrifft.

8. Das Tragen eines Mundschutzes für Kinder bleibt freiwillig. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir Lehrkräfte einen Mundschutz tragen, wenn der Abstand die 1,50 m unterschreitet. (z.B. bei persönlichen Erklärungen am Tisch), um Ihr Kind zu schützen. Es wäre wünschenswert, wenn in dieser Situation Ihr Kind eine Maske tragen würde, um auch uns zu schützen.

9. Notbetreuung: Der reguläre OGS-Betrieb ist bis auf weiteres ausgesetzt. Sollten Sie aus beruflichen Gründen eine Betreuung für Ihr Kind benötigen, lassen Sie bitte das entsprechende Formular von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen. Die Formulare finden Sie im Download-Bereich auf unserer Homepage.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein schönes Wochenende und danke für Ihr Verständnis. Bleiben Sie weiterhin gesund.

Mit freundlichen Grüßen

C. Ohlhage

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Verlängerung der Schulschließung

Liebe Eltern,

wir möchten uns bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit in dieser besonderen Situation bedanken. Leider verzögert sich der Schulstart weiter, so dass das Lernen im häuslichen Umfeld weitergeführt werden muss. Sie erhalten in der nächsten Woche eine Information über die Klassenpflegschaften wie Ihnen die Lernmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Jede Lehrkraft wird darüber hinaus Sprechzeiten für Kinder und Eltern anbieten, falls es Fragen zur Bearbeitung der Materialien geben sollte. Über die Art und Uhrzeit informiert Sie ebenfalls die Klassenpflegschaft.

Versuchen Sie in dieser Situation etwas positives zu sehen und nutzen Sie die gemeinsame Zeit mit Ihren Kindern.

Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit

Claudia Ohlhage


Im Weiteren finden Sie hier die wichtigsten Informationen der aktuellsten Schulmail:

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Grundlage des gestern gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder plant das Ministerium für Schule und Bildung eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen.

Wie dies im Einzelnen geschehen soll, möchte ich Ihnen in Ergänzung zu der 13. SchulMail vom gestrigen Mittwoch erläutern:

I. Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Die gestrige Entscheidung macht es möglich, dass nach entsprechenden Vorbereitungen der Schulbetrieb zunächst für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen ab Donnerstag, 23. April 2020, wiederaufgenommen wird. Dabei geht es an allen weiterführenden Schulen um Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sowie die Vorbereitung auf Abschlüsse. Dazu sollen zunächst die Lehrerinnen und Lehrer vom 20. April 2020 bis einschließlich 22. April 2020 Vorlauf erhalten, um die organisatorischen und alle weiteren notwendigen Voraussetzungen für den Schulbetrieb schaffen zu können.

Die Grundschulen hingegen bleiben aufgrund der gestern getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen.

Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

II. Schulorganisatorische Rahmenbedingungen

1. Hygiene

Gemäß § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz besteht die Pflicht, in Schulen die Einhaltung der Infektionshygiene in einem Hygieneplan festzulegen. Einen Musterhygieneplan finden Sie im Bildungsportal unter:

www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/800-Muster-Hygieneplan/index.html

Weitere Handlungsempfehlungen zum Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern – insbesondere in Prüfungssituationen – sowie das weitere an Schule tätige Personal werden vom Betriebsärztlichen Dienst (B·A·D GmbH) zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus werde ich Ihnen in Kürze weitere Handlungsempfehlungen zur schulischen Hygiene unter Pandemiebedingungen übermitteln, die von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene gemeinsam mit dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin erarbeitet wurden.

2. Raumnutzungskonzept

Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet bzw. auf Prüfungen und Abschlüsse vorbereitet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird.

Die dreitägige Vorlaufzeit vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 gibt die Gelegenheit, in den Schulen Raumnutzungskonzepte zu entwickeln, die einen ausreichenden Abstand bei der Benutzung der einzelnen Räume sowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe sicherstellen. Es empfiehlt sich ein abgestimmtes Vorgehen mit dem Schulträger.

[...]

4. Schülerbeförderung

Ein weiteres Thema, das mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs in engem Zusammenhang steht, ist die Schülerbeförderung. Die Frage einer infektionsschutzrechtlich zulässigen Benutzung von Bussen und Bahnen gehört jedoch nicht zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung.

Mit dem dreitägigen organisatorischen Vorlauf vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 und einer sehr klaren Definition der zunächst erwarteten Schülergruppen können wir jedoch immerhin zur Planungssicherheit konstruktiv beitragen, so dass die zuständigen Stellen ausreichende Kapazitäten schaffen können.

III. Fortsetzung und Ausweitung der Notbetreuung

Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten.

Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

IV. Schulform- und bildungsgangbezogene Regelungen

[...]

5. Lernen auf Distanz

Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war. Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. Unsere Lehrkräfte sind hervorragend ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie Lernprozesse anregen und organisieren müssen. Dafür hat es in den letzten Wochen viele gute Beispiele gegeben. Wir sind froh, dass wir in diesen Zeiten auf die Expertise unserer Lehrkräfte zurückgreifen können, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich für das besondere Engagement an dieser Stelle zu bedanken.

Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.

Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.

[...]

Corona-Informationen

Liebe Eltern,

seit zwei Wochen findet kein regulärer Unterricht mehr statt. Dies bedeutet für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Unsere Klassenleitungen stehen mit Ihnen auf unterschiedlichen Wegen in regelmäßigen Austausch. Besonders den Klassenpflegschaftsvorsitzenden möchte ich an dieser Stelle herzlich danken, dass Sie die eingehenden Informationen an die Eltern der Klasse weiterleiten.

Wir bemühen uns, Sie weiterhin auf dem Laufenden zu halten, sobald es wichtige Informationen von offiziellen Stellen gibt.

Leider gibt es einen neusten Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Hiernach sind, unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr alle, Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte abzusagen.

Darüber hinaus sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich. Somit findet bis zum Schuljahresende kein Museumsbesuch, kein Ausflug, kein Sportfest … und auch kein Abschlussgottesdienst mehr statt.

Auch werden aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW (blaue Briefe) wegen Versetzungsgefährdung versandt.

Desweiteren hat unsere Schulministerin Frau Gebauer einen offenen Brief an alle Eltern verfasst, der als Pdf-Datei für Sie im Downloadbereich zur Verfügung steht.

Ebenso hat das Medienzentrum einen „Newsletter“ mit interessanten Angeboten erstellt. Dieser ist unter http://mz.do.nw.schule.de/indes.php/newsletter-1 oder über http://mz.do.nw.schule.de/ abzurufen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familie eine angenehme Zeit, weiterhin gutes Durchhaltevermögen und vor allen Dingen gute Gesundheit. Bitte grüßen Sie auch Ihre Kinder von uns. Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.

 

Im Namen des Kollegiums herzliche Grüße

C. Ohlhage

(Schulleiterin)

Neueste Schulmail zum Corona-Virus

Neuste Schulmail des MSB NRW vom 23. März 2020
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

 
in den vergangenen Wochen haben wir Sie auf diesem Weg regelmäßig über notwendige schulische Maßnahmen im Umgang mit dem Corona-Virus informiert. Dabei hat das Ministerium für Schule und Bildung Regelungen vorgegeben, die letztlich Sie in den Schulen vor Ort mit großem Aufwand umzusetzen hatten. Für dieses besondere Engagement und für Ihre großartige Unterstützung insbesondere bei der Sicherstellung der bisherigen Notbetreuung, möchte ich mich bei Ihnen sehr herzlich bedanken. Die Umstellung auf die Notbetreuung hat vor allem dank Ihrer sehr verantwortungsvollen und umsichtigen Arbeit bestens funktioniert.

 
Für die nordrhein-westfälische Landesregierung zählen Sie als Lehrkräfte in doppelter Hinsicht zum systemrelevanten Personal in kritischen Infrastrukturbereichen. Sie unterrichten im Normalbetrieb Tag für Tag fast 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler. Und jetzt in der Zeit der Corona-Pandemie kümmern Sie sich zudem um fast 9.000 Schülerinnen und Schüler, die sich seit dem vergangenen Mittwoch in der Notbetreuung befinden. Damit leisten Sie einen besonders wichtigen Beitrag dazu, dass Menschen aus den kritischen Infrastrukturbereichen ein Betreuungsangebot für ihre Kinder erhalten. Nur durch Ihren Einsatz an dieser Stelle ist es diesen Personen möglich, zum Beispiel in Krankenhäusern, dort vor allem auf Intensivstationen, in Pflegeeinrichtungen, in den Verkehrsunternehmen zur Sicherstellung von Mobilität oder auch im Bereich der Lebensmittelversorgung zu helfen und unterstützen zu können.

 
Da die Corona-Pandemie angesichts der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen weder vor Wochenenden noch vor Osterferien Halt machen wird, haben wir uns entschieden, die Notbetreuung auf diese Zeiten und Zeiträume zu erweitern, damit auch an diesen Tagen eine oftmals lebensrettende Versorgung mit Fachpersonal sichergestellt werden kann. Wir werden Sie als Lehrkräfte und zudem jede Frau und jeden Mann in den anderen kritischen Infrastrukturbereichen brauchen, um die aktuelle Krise gemeinsam bewältigen zu können.

 
Wir haben den Umfang der Notbetreuung in den nordrhein-westfälischen Schulen in der vergangenen Woche landesweit erheben lassen und festgestellt, dass auf der Grundlage der in der SchulMail Nr. 5 getroffenen Regelungen insgesamt nur knapp 1 Prozent aller Schülerinnen und Schüler Notbetreuungsangebote in Anspruch nehmen. Gestützt auf diese Umfrage halte ich es auch unter Beachtung des Infektionsschutzes für gut vertretbar, den Kreis der anspruchsberechtigten Kinder bzw. Eltern zu erweitern. Wir werden die Inanspruchnahme dieses erweiterten Betreuungsangebotes für Eltern und Erziehungsberechtigte mit Berufstätigkeit in kritischen Infrastrukturbereichen weiter genau beobachten und dabei immer auch Ihre Interessen und Anliegen berücksichtigen.
 
Und noch einen Punkt, der mir persönlich wichtig ist, möchte ich mit dieser SchulMail ansprechen: Die Versendung der bisherigen SchulMails im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erfolgte teilweise zu Zeitpunkten, die sich für Sie alles andere als optimal darstellten. Ihre darauf ausgerichtete Verärgerung kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich kann Ihnen aber auch versichern, dass dies ausschließlich aufgrund komplexer Abstimmungsprozesse innerhalb der Landesregierung, im Kreise der Ländergemeinschaft und mit dem Bund erfolgte. Wir werden in Zukunft sicherstellen, dass Sie alle Nachrichten rechtzeitig vor dem Wochenende und während der Vormittagszeit erhalten.
 
I Erweiterte Notbetreuung in den Schulen

 
Unsere Schulen bieten seit dem 17.03.2020 eine Notbetreuung an. Die Reaktion der Öffentlichkeit und der Medien darauf war ausgesprochen positiv. Wir entlasten Menschen, die in Krankenhäusern und in anderen kritischen Bereichen mit großem Einsatz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus kämpfen. Wie bereits gesagt: Bislang ist die Nachfrage sehr gering. Der Bedarf an Betreuungsangeboten könnte jedoch in den nächsten Wochen steigen, weil nicht nur im Gesundheitsbereich immer mehr Menschen über ihre normale Arbeitszeit hinaus arbeiten – und daher keine Zeit für die Betreuung ihrer Kinder haben. Wir beobachten die Entwicklung sehr genau, auch um am Ende nicht in Widerspruch mit dem Ziel der Infektionsschutzmaßnahmen zu geraten.

 
Leider stellen wir im Augenblick fest, dass der Kampf gegen das Corona-Virus immer neue und umfangreichere Maßnahmen erfordert. Auf zahlreiche Nachfragen und Bitten hin haben wir uns daher entschlossen, das Angebot der schulischen Notbetreuung auf die Wochenenden und die Osterferien zu erweitern. Eltern, die im Bereich sog. Kritischer Infrastrukturen arbeiten, müssen mehr und mehr auch an Wochenenden arbeiten. Für Krankenhäuser, Labore und Gesundheitsämter versteht sich das von selbst. Aber auch in der Lebensmittelversorgung und der Logistik gibt es jetzt regelmäßig Sonntagsarbeit. Auch das Personal in Rettungsdiensten, Polizei und kommunalen Ordnungsdiensten zählt dazu.
 
Die erweiterte Notbetreuung auch an Wochenenden ist den Vorsitzenden der Hauptpersonalräte kurzfristig angekündigt und als Eilmaßnahme angeordnet worden. Die selbstverständliche Mitbestimmung der Personalräte kann nachträglich eingeholt werden. Sie wird aber auch in aller Form eingeholt. Denn auch in diesen Zeiten ist nicht geplant, die Beteiligung der Personalvertretungen zu verkürzen oder zu missachten. Bei der Einsatzplanung werden vor Ort die Lehrerräte eingebunden. Auch dadurch soll sichergestellt werden, dass die besonderen Aufgaben im Lehrerkollegium fair und vernünftig aufgeteilt werden. Im Übrigen soll freiwilliges Engagement gefördert werden. Und ebenfalls klar ist, dass Kolleginnen und Kollegen, die als Schwerbehinderte oder aus anderen Gründen besonders belastet sind, für einen Dienst in der Notbetreuung nicht in Betracht kommen.

 
In den vergangenen Tagen bin ich immer wieder gefragt worden, ob der Dienst in der Notbetreuung nicht Gefahren für die Lehrkräfte mit sich bringt. Immerhin werden an anderer Stelle menschliche Kontakte streng reglementiert, inzwischen sogar unterbunden. Ohne jeden Zweifel: das oberste Gebot ist auch für mich, Gefahren zu minimieren und Ihre Gesundheit zu schützen. Deshalb haben wir klargestellt – und werden dies gegenüber Eltern auch noch einmal öffentlich tun: In die Notbetreuung dürfen nur solche Kinder, bei denen nicht der geringste Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Allerdings darf die Betreuung in geschlossenen Räumen und von persönlich bekannten Kindern bzw. Eltern auch nicht mit dem Zusammentreffen fremder Menschen in der Öffentlichkeit, das auf zwei Personen beschränkt ist, gleichgesetzt werden. Dort müssen wegen des Infektionsschutzes strengere Maßnahmen greifen.
 
Gleichwohl finden im Zusammenwirken mit den Gesundheitsbehörden bereits Abstimmungsprozesse zu weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrkräfte beim Infektionsschutz statt. So dringend wir auf die erweiterte Notbetreuung angewiesen sind, so wichtig ist es, dass die Risiken für Lehrkräfte und betreute Kinder bekannt und beherrschbar sind. Dabei ist auch die Versorgung der Lehrkräfte mit Materialien zum Zwecke des Infektionsschutzes unter verschiedenen Gesichtspunkten genau zu bewerten. Und vor allem den Eltern kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Wir müssen uns darauf verlassen, dass nur infektionsfreie Kinder in die Notbetreuung kommen. Und nur die Eltern können gewährleisten, dass ihre Kinder auch außerhalb der Notbetreuung von Infektionsherden ferngehalten werden. Wir werden daher auch von hier einen entsprechenden Appell veranlassen.

 
Wir werden noch heute auf die Schulträger einwirken, dass notwendige Hygienemaßnahmen in den jetzt noch benötigten Räumen sichergestellt werden.

 
Wenn sich Lehrerinnen und Lehrer in der Notbetreuung engagieren, zählen sie selbstverständlich zum Kreis der Menschen in den definierten Kritischen Infrastrukturen. Und ebenso selbstverständlich gelten alle Sonderregelungen für diesen Personenkreis auch für Lehrkräfte. Sofern die Ausstellung von sogenannten Passierscheinen notwendig wird, werden wir Sie kurzfristig damit ausstatten. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an Ihre Personalstellen in den Bezirksregierungen oder Schulämtern.  
 
Und noch eine Klarstellung scheint mir geboten. Lehrerinnen und Lehrer sind trotz des Ruhens des Unterrichts im Dienst. Eine Abordnung zur Unterstützung in Gesundheitsämtern oder anderen besonders belasteten Bereichen kommt allenfalls freiwillig und nur nach Rücksprache mit den Bezirksregierungen in Betracht. Sollten in Einzelfällen von Schulämtern solche Abordnungen in andere Verwaltungsbereiche vorgenommen werden, gehen wir dem nach.
 
II Lernangebote für Schülerinnen und Schüler

Für Ihr großes Engagement bei der Bereitstellung von Lernangeboten möchte ich mich an dieser Stelle ebenfalls ausdrücklich bedanken. Aufgrund von vermehrten Nachfragen stelle ich klar, dass es sich bei den nun bis zum Beginn der Osterferien von Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung gestellten Materialien und Aufgaben mit einer Ausnahme (siehe nachfolgend) nicht um Inhalte von Prüfungsrelevanz handeln kann. Gleichwohl sollen Schülerinnen und Schüler die ihnen gestellten Aufgaben – auch in ihrem Interesse – natürlich in angemessener Zeit bearbeiten. Eine Leistungskontrolle oder Leistungsbewertung ist damit nicht verbunden. Mit den in angemessenem Umfang bereitgestellten Aufgaben soll erreicht werden, dass der Unterricht nach Beendigung der derzeitigen Maßnahmen nach Möglichkeit ohne großen Vorlauf wiederaufgenommen werden kann.

Die Ausnahme stellen Materialien und Aufgaben für diejenigen Berufsschülerinnen und Berufsschüler dar, die im Rahmen ihrer dualen Ausbildung unmittelbar vor einer Prüfung im Rahmen der Berufsabschlussprüfungen der Kammern stehen. Ihnen dienen die vielfältigen Lernangebote und diesbezügliche Kommunikation mit den Fachlehrerkräften auch der Unterstützung ihrer Prüfungsvorbereitung.

 
Angebot des WDR

Der WDR hat gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung die Bedürfnisse von Schulen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern in der unterrichtsfreien Zeit weiter konkretisiert. Ab Montag, 23. März 2020, wird im WDR Fernsehen täglich in der Zeit zwischen 9 Uhr und 12 Uhr ein Programm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt. Das Angebot kombiniert Inhalte aus bekannten Kinderprogrammen wie der Sendung mit der Maus, Wissen macht Ah! und Planet Schule mit interaktiven Elementen, also beispielsweise Rätselmöglichkeiten und aktive Bewegungspausen. Durch das Programm führen André Gatzke und die Grundschullehrerin Pamela Fobbe.

Darüber hinaus wird es für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen auf der Webseite
www.planet-schule.de, www.wdr.de/schule/digital und in der Mediathek des WDR weitere, auch fachbezogene Inhalte und Lernangebote (Lernspiele, Apps, Simulationen) geben. Das Online-Angebot kann von den Lehrkräften etwa bei der Konzeption von Übungsaufgaben genutzt werden. Auch mit diesem Angebot wird nicht die Erwartung einer Leistungskontrolle oder gar Leistungsbewertung verbunden. Es gilt weiterhin für alle Beteiligten, Augenmaß zu bewahren.
 
Unterstützungsangebote für Lehrkräfte in Phasen des Distanzlernens

Zur weiteren Unterstützung von Lehrkräften hat das Ministerium für Schule und Bildung im Bildungsportal eine Zusammenstellung von Unterstützungsangeboten für Lehrerinnen und Lehrer in Phasen des Distanzlernens veröffentlicht. In der Sammlung, die in Zusammenarbeit mit der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) und der Medienberatung NRW entstanden ist, finden sich nützliche Tipps und Angebote für die kommenden Tage und Wochen. Die Sammlung versteht sich als Zusatzmaterial zu den in den Schulen eingeführten Lernmitteln. Die Liste wird kontinuierlich ergänzt und erweitert. Neben staatlich-kommunalen Angeboten finden sich auch private Angebote.
 
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Fachliche_Unterstuetzungsangebote.pdf
 
Wie bei anderen Lernmitteln auch obliegt es den Lehrerinnen und Lehrern zu prüfen, ob und inwieweit die unterschiedlichen Angebote dem Alter und dem Lernstand der Schülerinnen und Schüler entsprechen und eingesetzt werden können.

 
Auch Sport- und Bewegungsangebote sollten insbesondere mit Blick auf die eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler mitbedacht werden: Im Landesschulsportportal (
www.schulsport-nrw.de) finden Lehrerinnen und Lehrer unter dem Stichwort „Fit durch die Krise“ in Kürze täglich aktualisierte altersstufengerechte Praxisbeispiele.
Das Lernen auf Distanz stellt für Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrkräfte, eine besondere Herausforderung dar. Vieles, was sich im Unterricht bewährt hat, kann nicht eins zu eins auf die Gestaltung der jetzigen Lernsituationen übertragen werden.
Das Ministerium für Schule und Bildung wird deshalb zeitnah eine didaktische Handreichung zur Gestaltung von Lernsituationen auf Distanz veröffentlichen. Die Handreichung soll den Lehrkräften Anregungen liefern, Hinweise geben und dazu beitragen, allen an den Lernprozessen Beteiligten Orientierung zu bieten.
Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah in der SchulMail (Nr. 10).

Ich wünsche Ihnen für die kommenden Tage und Wochen alles Gute, viel Kraft für die Bewältigung der Krise und natürlich beste Gesundheit!
Vielen Dank für Ihren Einsatz und für Ihre großartige Unterstützung!
 
Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Information der Stadteltern

Eine Information der Stadteltern für alle Eltern:

Liebe Eltern,

immer noch erreichen uns viele Nachfragen zur Betreuung, zur Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien und inzwischen auch immer mehr arbeitsrechtliche Fragen und Sorgen. Diese Fragen sind häufig sehr spezifisch und können von uns oft nicht beantwortet werden.


Wir bitten um Ihr Verständnis!

Die Ausgabe von Unterrichtsmaterialien (digital/manuell etc..) liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schule, die sicherstellen muss, dass alle Schüler*innen Materialien/Aufgaben erhalten - jedoch ist Ihre Mitwirkung, Unterstützung und Geduld auch hier gefragt.


Bitte schauen Sie regelmäßig auf die Seite des Ministeriums für Schule und Bildung (
https://www.schulministerium.nrw.de/) und entnehmen dort alle wichtigen Informationen (auch mehrsprachig!).

Wir empfehlen Ihnen darüberhinaus die folgende Unterseite vom MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales), die zu vielen Fragen ausführliche Antworten gibt, sowie Links und Kontakte benennt. Diese Seiten werden täglich mit weiteren Informationen, Fragen und Antworten aktualisiert.

https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus

Wir haben großes Verständnis für Ihre Sorgen und hoffen, dass wir durch Solidarität alle gemeinsam gut durch diese besonderen Herausforderungen kommen und alle Hilfe bekommen, die sie dringlich benötigen.


Wir danken Ihnen herzlich für Ihre solidarische Mitwirkung und Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Liebe und hoffen, dass Sie gesund bleiben!


Mit besten Grüßen


Anke Staar


--
Anke Staar
(Vorsitzende)
c/o Stadteltern Dortmund
Knappenstr. 15
44149 Dortmund

www.LEK-NRW.de