Wechselunterricht ab dem 17.5. und Lolli-Test

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Schule ab dem 22.2.

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Schulfrei am Rosenmontag (15.2.) und Veilchendienstag (16.2.)

Rosenmontag (15.2.) und Veilchendienstag (16.2.) sind bewegliche Ferientage.

An beiden Tagen findet kein Distanzunterricht und keine Notbetreuung statt.

Neuste Informationen

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Weitere Informationen zur Notbetreuung

Liebe Eltern,

gestern erhielten wir eine weitere Schulmail. In Bezug auf die Notbetreuung sind noch einmal wesentliche Informationen hinzugekommen, auf die ich Sie mit diesem Schreiben hinweisen möchte:

„Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.“ (siehe: www.schulministerium.nrw.de)

In der Notbetreuung werden die Kinder in festen Gruppen von den Erzieher*innen des offenen Ganztags und vereinzelt auch von unseren Lehrkräften betreut. Es findet kein Unterricht statt, sondern lediglich eine Beaufsichtigung während der Aufgaben. Wie bereits während der Notbetreuung vor und nach den Ferien gilt auch hier eine ganztägige Maskenpflicht bzw. Einhaltung der Abstandsregelungen für bzw. durch die Kinder.

Mit freundlichen Grüßen

C. Ohlhage
(Schulleiterin)